Sie wurden geblitzt? So wehren Sie sich als Autofahrer gegen Bußgeldbescheide

Seiteninhalt

  1. Sie wurden geblitzt? So wehren Sie sich als Autofahrer gegen Bußgeldbescheide
  2. Blitzerradar – Diese Messmethoden werden im Verkehr eingesetzt
  3. Geblitzt worden, muss ich jetzt ein Bußgeld zahlen?
  4. Toleranzabzug und Wettereinflüsse bei Blitzern
  5. Bußgeldbescheid wegen Blitzer erhalten, was tun?

Blitzerradar – Diese Messmethoden werden im Verkehr eingesetzt

Die Ordnungsbehörden verwenden verschiedene Messverfahren, um Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstöße und Abstandsüberschreitungen festzustellen. Zu diesem Zwecke kommen in Deutschland stationäre und mobile Messanlagen und -geräte zum Einsatz.

  • Abstandsmessung (durch Videostoppuhr, Sensor oder Fotos)
  • Ampelblitzer (Sensormessung)
  • Induktionsschleifen- oder Piezosensoren
  • Laser
  • Lichtschranken
  • Lidar
  • Verkehrsradaranlagen
  • Videonachfahrsysteme

Bei verschiedenen Systemen wird bei der Geschwindigkeitsmessung ein bestimmter Toleranzwert abgezogen. Andere können zum Beispiel durch Umwelteinflüsse ungenau sein. Ein Bußgeldbescheid kann daher unter Umständen ungültig sein.

Geblitzt worden, muss ich jetzt ein Bußgeld zahlen?

„Nicht unbedingt“, meint Verkehrsrechtler Cem Altug. „Bei Blitzern und anderen Messmethoden müssen die Ordnungsbehörden eine Reihe von Regeln beachten, damit eine Verwarnung durch ein Bußgeld rechtskräftig ist. Außerdem gibt es eine Reihe von formalen Vorgaben, wegen derer ein Bußgeldbescheid ungültig sein kann.“

Die Richtlinien für die Handhabung von Blitzern erlassen die Bundesländer. Darin wird unter anderem festgelegt, in welchem Abstand zu einem Temposchild Blitzer aufgestellt werden dürfen. Stand der Blitzer zu nah am entsprechenden Schild, ist der Bußgeldbescheid ungültig. Diese Abstandsregeln werden jedoch durch die tatsächliche Verkehrssituation beeinflusst und können dann geringer ausfallen. Die Messverfahren selbst sind sehr häufig mit technischen oder auch formalen Fehlern behaftet, sodass die Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt werden und es nicht zu einer Bestrafung kommen muss.

Bei diesen hochkomplizierten technischen Messverfahren kommt es zu Messfehlern oder Verstößen gegen die Bedienungsanleitung, da die Geräte von Menschen bedient werden. Häufig sind die Beweisbilder, die im Rahmen einer solchen Messung gefertigt werden, qualitativ so schlecht, dass keine sichere Aussage darüber getroffen werden kann, wer das Fahrzeug gefahren hat.

Es lohnt sich daher in jedem Fall, die Angelegenheit in fachkundige Hände zu geben und das Messverfahren auf Herz und Nieren durch einen Fachmann überprüfen zu lassen.

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Toleranzabzug und Wettereinflüsse bei Blitzern

Eine bekannte Praxis bei Geschwindigkeitsmessungen ist der Toleranzabzug, der Messungenauigkeiten zugunsten des Fahrers ausgleichen soll. Doch Cem Altug warnt: „Achtung, die Faustregel, fünf bis zehn km/h vom Tachowert abzuziehen, trifft bei heutigen Autos nicht mehr unbedingt zu!“ Ein Toleranzabzug findet bei folgenden Messmethoden Anwendung:

  • Bei so gut wie allen Messmethoden wird bei einer gemessenen Geschwindigkeit von unter 100 km/h genau 3 km/h abgezogen, über 100 km/h werden drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen
  • Bei Videonachfahrsystemen wird bei einer gemessenen Geschwindigkeit von unter 100 km/h genau 5 km/h abgezogen, darüber fünf Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
  • Bei mobiler Abstandsmessung werden fünf Prozent der Entfernung abgezogen, bei stationären Messungen sind es drei Meter.

Der Toleranzabzug wird grundsätzlich angewandt, unabhängig davon, ob wirklich eine Messungenauigkeit vorliegt oder nicht. Ausschlaggebende Gründe für Messungenauigkeiten, die einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens ungültig machen können, sind außerdem Umweltbedingungen und falsche Platzierung des Messgerätes:

  • Blitzer nicht im richtigen Winkel
  • Störungen durch Sonne, Regen oder Schnee

Sind die Toleranzwerte falsch berechnet, die Messgeräte unzulässig postiert oder wurde die Geschwindigkeitsmessung durch Umweltbedingungen beeinflusst, kann ein Bußgeldbescheid angefochten werden.

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Bußgeldbescheid wegen Blitzer erhalten, was tun?

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann mit einem Verwarngeld, einem Bußgeld, Punkten in der „Verkehrssünderkartei“ des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg und einem bis zu dreimonatigem Fahrverbot belegt werden. Bußgelder ab 60 Euro werden mit ein bis drei Punkten in das Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen. Kassiert man 1 Punkt, bleibt dieser 2,5 Jahre in Flensburg gespeichert, werden aufgrund der Schwere der Ordnungswidrigkeit 2 Punkte eingetragen, bleiben diese 5 Jahre erhalten.

„Aus Erfahrung wissen wir, dass etwa 60 Prozent der ausgestellten Bußgeldbescheide ungültig sind. Es kann sich also durchaus lohnen, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen“, berichtet Cem Altug. Ist ein Verwarn- oder Bußgeldbescheid ungültig oder die Beweisführung uneindeutig, können Sie Einspruch gegen den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit einlegen. Bedenken Sie dabei, dass dies nur innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Zustellung möglich ist. Außerdem sind bestimmte Formalia zu beachten. Es ist daher ratsam einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, um dem Bußgeldbescheid, einem teuren Ordnungswidrigkeitenverfahren und drohenden Punkten in Flensburg zu entgehen

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Bildnachweise/Copyright: simoneminth, lassedesignen fotolia.com (stock.adobe.com)

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