Diese Fristen gelten für den Umtausch des Führerscheins ab 2022

Seiteninhalt

  1. Umtausch der Führerscheine erfolgt in Deutschland stufenweise
  2. Fahrberechtigungen bleiben erhalten und gelten weiterhin unbefristet
  3. Übersicht der Umtauschfristen nach Ausstellungsdatum
  4. Was passiert, wenn die Umtauschfrist nicht eingehalten wird?

Umtausch der Führerscheine erfolgt in Deutschland stufenweise

Ziel der Umtauschaktion ist eine europaweite Steigerung der Fälschungssicherheit und Überprüfbarkeit von Führerscheinen. „Betroffen von der Richtlinie 2006/126/EG sind Papier-Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, und Scheckkartenführerscheine, die bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden. Das sind insgesamt etwa 43 Millionen Fahrberechtigungsnachweise“, sagt Fachanwalt Christian-Matthias Müller. Um diese Umstellung umzusetzen, regelt das Gesetz (Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung) zur Einführung des Stufenplans den schrittweisen Austausch der alten Führerscheine durch neue Scheckkartenführerscheine, die in einer EU-Datenbank registriert werden.

Der Umtausch muss nach EU-Richtlinie bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen werden. In Deutschland sieht das Gesetz daher einen stufenweisen Plan je nach Ausstellungsdatum vor. Die erste Gruppe musste bereits zum 19.01.2022 ihre Führerscheine umtauschen. Aufgrund der pandemiebedingt eingeschränkten Öffnungszeiten der Ordnungsämter werden jedoch vorerst keine Geldbußen erhoben. Die Frist der ersten Gruppe wurde daher bis zum 19.07.2022 verlängert. „Entscheidend für die Umtauschfrist ist das Austellungsdatum“, betont Müller, „nicht das Erteilungsdatum!“ Der Umtausch kann auch vor der jeweiligen Frist vorgenommen werden.

Fahrberechtigungen bleiben erhalten und gelten weiterhin unbefristet

Der Umtausch des Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle des Ordnungsamtes auf Antrag und kostet etwa 25 Euro. Eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung ist dabei nicht notwendig. Lediglich der aktuelle Führerschein, Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto sind für den Umtausch notwendig. Sofern Sie einen rosa oder grauen Führerschein haben, der nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde notwendig.

Nach dem Umtausch des Führerscheins gilt dieser für 15 Jahre und muss dann erneuert werden. „Führerscheininhaber werden durch den Umtausch nicht schlechter gestellt, alle alten Fahrerlaubnisklassen werden auf die neuen Klassen übertragen“, sagt Anwältin Margrit Wuttke. „Auch mit dem neuen Führerschein gelten bisherige unbefristete Fahrberechtigungen uneingeschränkt weiter“, erklärt die Anwältin.

Anders sieht es allerdings bei Lkw- und Busführerscheinen aus. Solche, die vor 2013 ausgestellt wurden, gelten bis zum 50. Lebensjahr und müssen dann unter Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und eines Sehtest verlängert werden. Bei Busführerscheinen ist zusätzlich ein Eignungstest erforderlich. Diese Verlängerung kostet für Lkw etwa 200 Euro, für Busse etwa 60 Euro und gilt jeweils für fünf Jahre. Lkw-Führerscheine, die nach 2013 ausgetsellt wurden, gelten grundsätzlich nur für fünf Jahre und müssen dann jeweils verlängert werden. Das Fahren mit abgelaufener Fahrerlaubnis stellt hier eine Straftat dar.

Papierführerschein grau und rosa.

Übersicht der Umstellungsfristen nach Ausstellungsdatum

Für den Umtausch der Motorrad- und Kfz-Führerscheine gelten die folgenden Fristen.

Papierführerschein grau und rosa

bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt

Geburtsjahr des Inhaber

vor 1953

1953-1958

1959-1964

1965-1970

1971-1998

Umtauschfrist

19.01.2033

19.01.2022 (verlängert bis 19.07.2022)

19.01.2023

19.01.2024

19.01.2025

Scheckkartenführerschein

ab dem 01.01.1999 ausgestellt

Ausstellungsdatum

1999-2001

2002-2004

2005-2007

2008

2009

2010

2011

2012-18.01.2013

Umtauschfrist

19.01.2026

19.01.2027

19.01.2028

19.01.2029

19.01.2030

19.01.2031

19.01.2032

19.01.2033

Was passiert, wenn die Umtauschfrist nicht eingehalten wird?

Der Umtausch des Führerscheins entsprechend der EU-Richtlinie ist verpflichtend. Der Ablauf der Gültigkeit bedeutet jedoch nicht, dass damit auch die Fahrerlaubnis an sich erlischt. „Wenn Sie auch nach Ablauf der zutreffenden Frist mit ihrem alten Führerschein mit Ihrem Motorrad oder Pkw fahren, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechen. Bei Lkw- oder Busführerscheinen begehen Sie dann sogar eine Straftat“, sagt Wuttke. „Wenn Sie auch sechs Monate nach der Verwarnung Ihren Führerschein nicht umgetauscht haben, müssen Sie mit einem Bußgeldverfahren rechnen.“ Im Ausland können jedoch auf bei Motorrad- und Pkw-Führerschein deutlich höhere Strafen zutreffen.

Bildnachweise/Copyright: LeslieAnn, Klaus Eppele stock.adobe.com

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